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Maxim Kinder

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Masterbrief

Gemäss des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) in der aktuell gültigen Fassung am.01.07.2010 bestanden. Damit ist die Berechtigungen erworben, den Meistertitel (in Deutschland) in diesem Handwerk zu führen, das Handwerk selbstständig zu betreiben und Lehrlinge in diesem Handwerk im Sinne der Handwerksordnung und der Ausbilder-Eignungsveordnung auszubilden.

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staatlich geprüfter Techniker

Die zweijährige Fachschule für Farb- und Lacktechnik besucht und die Abschlussprüfung gemäss der Landesverordnung berufsbildender Schulen – in den jeweils geltenden Fassungen – am 01.07.2010 bestanden und ist damit berechtigt, die folgende Berufsbezeichnung zu führen.​

Wirkungsbereiche ergeben sich z.B.​

• als Partner/-in der Architekten und der Baubehörden​

• als Fachberater/-in in der Farben- und Lackindustrie​

• in der Farbgestaltung bei der Stadt- und Dorfsanierung

​ als Fachlehrer/-in an Beruflichen Schulen im Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung​

• als selbstständig tätiger Meister im Maler und Lackiererhandwerk

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